| Um Wildunfälle
zu vermeiden, sollten folgende Punkte beachtet werden: |
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In waldreichen Gebieten
und an Wald-Feld-Grenzen mit angepasster Geschwindigkeit fahren! |
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Wildwechselschilder
beachten und bremsbereit fahren! |
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Sicherheitsabstand
zum rechten Fahrbahnrand und zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten! |
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Fahrbahnränder
genau beobachten! |
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Bei Anblick von Wild
mit nachfolgendem Wild rechnen! |
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| Wenn
Wild auf die Straße wechselt: |
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Geschwindigkeit reduzieren,
hupen, abblenden! |
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Beim Bremsen auf
den nachfolgenden Verkehr achten! |
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Bedenken Sie Ihren
eigenen Schutz! Wenn kein Ausweichen möglich ist, ist der Frontalzusammenstoß
mit Wild ungefährlicher als der Seitenaufprall gegen einen Baum. |
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| Wenn
Sie Wild überfahren oder angefahren haben sollten Sie: |
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Unverzüglich
anhalten! |
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Die Unfallstelle
absichern! |
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Gegebenenfalls Verletzte
versorgen und Rettungsdienst benachrichtigen! |
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Überfahrenes
Wild von der Fahrbahn entfernen oder, falls das nicht möglich ist,
mit Warndreieck oder Blinklichtanlage kennzeichnen! |
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Den Unfallort markieren! |
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Unverzüglich
die Polizei oder den Jagdausübungsberechtigten benachrichtigen! |
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Wildunfall durch
Unfallmeldung bestätigen lassen, damit eine Schadensregulierung durch
die Versicherung möglich ist! |
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| Selbst
wenn ein Tier scheinbar gesund weiterläuft und im Unfallbereich
keine Blutspuren erkennbar sind, kann es schwerste innere Verletzungen
davongetragen haben, an denen es später qualvoll verendet. Deshalb
ist es wichtig, alle Wildunfälle zu melden, damit ein Jäger
mit seinem ausgebildeten Jagdhund das Stück nachsuchen und von
seinen Qualen erlösen kann. |
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| Das
verendete Wild darf übrigens grundsätzlich nur vom Jagdausübungsberechtigten
angeeignet werden. Ein Autofahrer darf das "erlegte" Wild
nicht als Trostpflaster mitnehmen. Nimmt er das tote Tier mit, begeht
er eine Straftat und macht sich laut Rechtsprechung der Wilderei schuldig.
Er muss auf jeden Fall die Polizei oder - falls bekannt - den Jagdausübungsberechtigten
rufen. |