Natur und Jagd im Kreis Coesfeld
... Thema verfehlt:
Geplantes Waffengesetz
untauglich für innere Sicherheit

Verbände lehnen Entwurf der Bundesregierung geschlossen ab

Die Interessenvertreter von fünf Millionen legalen Waffenbesitzern lehnen den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zum Waffengesetz kategorisch ab. Auf absolutes Unverständnis stößt die dem Entwurf zugrundeliegende Einstellung, die legalen Waffenbesitzer erheblichen Restriktionen zu unterwerfen, ohne dem eigentlichen
Ziel, die öffentliche Sicherheit zu verbessern, näher zu kommen. Der Entwurf ist der Einstieg in den Ausstieg aus dem
legalen Waffenbesitz.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung

- widerspricht dem selbsterklärten Ziel, die Verständlichkeit des Gesetzes zu verbessern, die Verwaltung zu vereinfachen und zu entbürokratisieren sowie klare Verhaltensregeln für den Bürger zu formulieren.

- führt zu massivem bürokratischem Mehraufwand, Vermehrung der Beamtenstellen zur Kontrolle des legalen Waffenbesitzers ohne jeden Einfluss auf den kriminellen Waffenmissbrauch.

- entspricht in keiner Weise den Ergebnissen der bisherigen Anhörungen.

- widerspricht den demokratischen Grundsätzen des Datenschutzes.

- vergeudet die ohnehin knappen Ressourcen des Staates zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität am falschen Adressaten.

- führt die bisherige konstruktive und sachkundige Mitarbeit der Verbände ad absurdum.

Die Verbände werden weiterhin ihre Mitarbeit anbieten, ein Waffengesetz zu schaffen, das einen vernünftigen Rechtsrahmen für die Millionen legaler Waffenbesitzer setzt. Die völlig neuen, unnötig scharfen Regelungen für den legalen Waffenbesitz, die der Entwurf vorsieht, werden jedoch als Gängelung der zahlreichen Sportschützen, Waffensammler und Jäger abgelehnt. Diese Nutzergruppen stellen nach allen bisherigen Äusserungen
der Politik, keine Gefahr für die innere Sicherheit dar. Umso unverständlicher – zumal nach den bisherigen Gesprächen – ist der jetzt vorgelegte Regierungsentwurf.

Für den Deutschen Jagdschutz-Verband sind, abgesehen von der inakzeptablen Grundtendenz des Entwurfes, folgende Punkte besonders gravierend:

Der Entwurf sieht vor, dass es bei Jahresjagdscheininhabern in der Regel keiner Prüfung des Bedürfnisses für den Erwerb und Besitz von Langwaffen bedarf (§ 13 Abs. 2 Satz 2). Der Begriff "bedarf" schließt eine Prüfung des Bedürfnisses keineswegs aus. Daher kann hier behördlicherseits durch Verwaltungshandeln eine Höchstzahlbegrenzung durch die Hintertuer eingeführt werden.

Nach dem Entwurf müssen Jugendjahresjagdscheininhaber ein Bedürfnis für den Erwerb und den Besitz von Langwaffen glaubhaft machen (§ 13 Abs. 1 Nr.1). Sie duerfen also nicht mehr - wie derzeit - Langwaffen gemäß § 28 Abs. 4 Nr. 7 WaffG ohne Bedürfnisnachweis erwerben und besitzen.

Vorgesehen ist lediglich ein zeitlich befristetes Erbenrecht (§ 20 und Artikel 17). Die Befristung ist unangemessen, zumal es in der Hand der Behörden liegt, auch zukünftige Sicherungssysteme
abzulehnen und damit den endgültigen Wegfall des Erbrechts an Waffen "herbeizuführen".

Home zurück Quelle: DJV-Pressestelle, Bonn, erschienen am 08.07.2001