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Natur
und Jagd im Kreis Coesfeld |
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Logistikhinweise zur
Rollenden Waldschule |
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Die
nachfolgenden Logistik-Hinweise sind für den Entleiher der Rollenden Waldschule
relevant. Dies ist i. d. R. (insbesondere bei Besuchen in Schulen) der örtliche
Hegering.
Die "Rollende Waldschule" steht auf dem Hof Wilstacke in Dülmen-Welte
(siehe Anfahrtsskizze)
zur Abholung bereit.
Abhol- und Rückgabetermine müssen unbedingt telefonisch zwei bis vier Tage
vor der Abholung durch den Entleiher mit Herrn Frank Wilstacke, Telefon (0 25
94) 8 75 29, abgestimmt werden. Bitte halten Sie die vorgemerkten und abgesprochenen
Termine unbedingt ein, da der ggf. nachfolgende Einsatz auf den spätestmöglichen
Rückgabetermin hin vereinbart wird. |
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Bei der Abholung wird ein Übergabeprotokoll gefertigt, das durch den Entleiher
zu unterzeichnen ist. Bitte überzeugen Sie sich vom ordnungsgemäßen Zustand
des Inventars und des Fahrzeuges. Bei der Rückgabe findet in gleicher Weise
eine Überprüfung statt. Für die Rückgabe des Fahrzeugs beachten Sie bitte, dass
die Ausstattungsgegenstände (insbesondere die Tierpräparate) an den dafür vorgesehenen
Stellen positioniert werden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden hierfür
pauschal 10 EURO in Rechnung gestellt. |
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Bitte
beachten Sie unbedingt auch die folgenden Punkte, die wir besonders herausstellen
möchten. Darunter sind insbesondere Hinweise, die für ungeübte "Anhängerfahrer"
von Bedeutung sind.
Die "Rollende Waldschule"
hat ein Eigengewicht incl. der Ausstattung jedoch ohne Übertragungsanlage
von ca. 1.900 kg. Die Übertragungsanlage ist (falls ausgeliehen)
mit weiteren 80 kg zu berücksichtigen. Das Zugfahrzeug muß daher über eine
entsprechende zulässige Anhängelast für gebremste Anhänger verfügen. |
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Die
Ausmaße des Anhängers (Breite 2,30 m, Länge 5,70 m, Höhe 2,50 m) und auch das
Inventar erfordern eine umsichtige Fahrweise. Bitte vermeiden Sie unangemessene
Geschwindigkeiten insbesondere bei schlechten Straßenverhältnissen (Schlaglöcher
etc.), da die Ausstattung unter starken Erschütterungen leidet. Wir empfehlen
darüber hinaus aufgrund der Ausmessungen des Anhängers, beim Rückwärtsfahren
immer einen Einweiser einzubeziehen. |
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Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für PKW mit Anhänger beträgt maximal 80
km/h. Zu beachten ist, dass das hohe Eigengewicht der Rollenden Waldschule
je nach Zugfahrzeug erhebliche Änderungen im Fahr- und Bremsverhalten
des Zugfahrzeuges bewirken kann.
Wir empfehlen daher insbesondere wenig routinierten "Anhängerfahrern"
eine Geschwindigkeit von 70 km/h nicht zu überschreiten und einen ausreichenden
Sicherheitsabstand einzuhalten.
Der Anhänger ist für die 12-V-Stromversorgung mit einem EURO-Norm Stecker
(13polig) ausgestattet. Sollte Ihr Zugfahrzeug noch mit der "alten" 9poligen
Steckdose ausgestattet sich, können Sie den zur Ausstattung gehörenden Adapter
benutzen.
Falls Sie die 220-V-Innenraumbeleuchtung oder den Fernseher mit Videoabspielgerät
in Betrieb nehmen möchten, ist aus Sicherheitsgründen der Erdungsstab an der
Frontseite des Anhängers anzuschließen und ausreichend tief in die Erde einzuschlagen.
Die "Rollende Waldschule" wird dem Entleiher innen und außen gereinigt übergeben.
Die Rückgabe muß ebenso innen in besenreinem Zustand und außen gewaschen erfolgen.
Sollte die Rückgabe in unsauberem Zustand erfolgen, erfolgt die Reinigung
durch die Kreisjägerschaft. Die hierfür anfallenden Kosten (Innenraumreinigung
10 EURO, Fahrzeugwäsche 15 EURO) sind vom Entleiher zu übernehmen und bei
der Rückgabe zu entrichten.
Sollte die Waldschule an zwei oder mehr Tagen entliehen werden, so ist zu
beachten, dass das Fahrzeug über Nacht in einer Halle oder in abgesperrten
Innenhöfen o. ä. unterzustellen ist. Die Rollende Waldschule darf grundsätzlich
außerhalb der hellen Tageszeiten nicht unbeaufsichtigt auf Schulhöfen,
in der Umgebung von Stadt- und Dorffesten o. ä. oder Marktveranstaltungen
belassen werden.
Während der Vorführungen und der öffentlichen Präsentation ist die "Rollende
Waldschule" ununterbrochen zu beaufsichtigen um Diebstähle und Beschädigungen
zu verhindern.
Der Anhänger ist selbstverständlich haftpflichtversichert, die bei
allen Ansprüchen eintritt, die entstehen, wenn die Rollende Waldschule
nicht mit einem Zugfahrzeug verbunden ist bzw. nicht
gezogen wird oder sich nicht von einem ziehenden Fahrzeug
gelöst hat.
Im Falle von gestellten Haftpflichtanprüchen die eintreten, während
die Rollende Waldschule von einem Kraftfahrzeug gezogen wird oder wenn sich
der Anhänger während der Fahrt vom Zugfahrzeug löst und sich
noch in Bewegung befindet, wird aufgrund der Allgemeinen Bedingungen für
die Kraftfahrtversicherung (AKB) die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges
in Anspruch genommen.
Während des Einsatzes bekannt gewordene Schäden oder Verluste müssen schnellstmöglich
der Kreisjägerschaft Coesfeld, Herrn Bernhard Pällmann, unter der
Telefon-Nummer (0 25 91) 9 48 90 11 oder 51 96 oder an Herrn Frank Wilstacke
unter der Telefon-Nummer (0 25 94) 8 75 29 gemeldet werden. Eine eigenständige
Reparatur etwaiger Schäden an der Rollenden Waldschule muss vor
deren Beginn mit Herr Pällmann oder Herrm Wilstacke abgestimmt werden.
Soweit keine besonderen Absprachen zwiwchen der Kreisjägeschaft Coesfeld
und dem Entleiher getroffen werden, gelten die allgemein gültigen gesetzlichen
Bestimmungen für die Regelung von Schadenersatzansprüchen.
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