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Natur
und Jagd im Kreis Coesfeld |
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Jagdgebrauchshundewesen |
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Die
Ausübung der Jagd ist unausweichlich mit dem Einsatz „brauchbarer" Jagdhunde
verbunden. Nach § 30 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen sind bei
jeder Such-, Drück- und Treibjagd, bei jeder Jagdart auf Schnepfen und Wasserwild
sowie bei jeder Nachsuche auf Schalenwild "brauchbare" Jagdhunde
zu verwenden. Die gesetzliche erforderlich "Brauchbarkeit" müssen
die Hunde in Prüfungen nachgewiesen haben. |
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Der
Einsatz von Jagdhunden ist nicht nur ein technisches oder ein für den Jäger
arbeitserleichterndes Hilfsmittel, sondern vor allem auch eine ethische Forderung
der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes um krankes Wild aufzuspüren und von
seinem Leiden zu erlösen.
Diesen Aufgaben entsprechend werden die Aufgaben eines Jagdhundes eingeteilt
in die Arbeit vor dem Schuss, um gesundes Wild zu finden, anzuzeigen bzw. aufzustöbern
und in die Arbeit nach dem Schuss, um erlegtes oder krankgeschossenes Wild schnell
und sachgegerecht zu finden. Ohne die Hilfe von Jagdhunden könnte der Jäger
diese Aufgaben nicht oder nur unzureichend erfüllen. |
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Zur Ausbildung von Jagdhunden werden im Kreis Coesfeld Lehrgänge und Prüfungen
angeboten, die von der Kreisjägerschaft Coesfeld, dem Jagdgebrauchshundverein
Steverland und auf der örtlichen Ebene von den Hegeringen angeboten werden.
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| Weitere
Informationen erhalten Sie bei den Obmännern für das Jagdgebrauchshundewesen
in der Kreisjägerschaft Coesfeld e. V.: |
Obmann
für das Jagdgebrauchshundewesen:
Heinrich Pennekamp
Heideweg 6
59399 Olfen
Telefon: (0
25 92) 2 09 27
eMail:
pennekamp@kreisjaegerschaft-coesfeld.de
Stv. Obmann für das Jagdgebrauchshundewesen:
Walter Beckmann
Uphoven 8
48301 Nottuln
Telefon: (0
25 02) 93 10
Telefax: (0 25 02) 22 17 90
eMail:
beckmann@kreisjaegerschaft-coesfeld.de
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